| Hoppenstedt vertreibt Firmeninformationen in gedruckter und elektronischer Form sowohl zum dauerhaften Erwerb als auch zur zeitlich begrenzten Nutzung. Für alle Nutzungsarten gelten die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen (I), für zeitlich begrenzte Nutzungslizenzen zusätzlich die ergänzenden Regelungen (II). |
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| I. Allgemeine Bedingungen |
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| § 1 Gegenstand |
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| Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Hoppenstedt Firmeninformationen GmbH ("Hoppenstedt") und dem Kunden aufgrund der zwischen Hoppenstedt und dem Kunden im einzelnen abgeschlossenen Leistungs- und Nutzungsverträge. |
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| § 2 Vertragsschluß |
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| (1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und Hoppenstedt kommt mit Zugang des bestellten Druckwerks, Datenträgers oder der Internet-Zugangsdaten, spätestens jedoch mit der Auftragsbestätigung durch Hoppenstedt zustande. |
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| (2) Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen und Abweichungen des Leistungsangebots bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. |
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| § 3 Reichweite |
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| Die Leistungen werden dem Kunden und seinen Mitarbeitern zugänglich gemacht. Jede Vergrößerung der Reichweite wie die Erstreckung auf weitere Niederlassungen, Filialbetriebe, Tochtergesellschaften und sonstige Beteiligungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. |
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| § 4 Lieferung |
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| (1) Alle Leistungen werden "wie vorhanden und verfügbar" erbracht. |
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| (2) Druckwerke, Datenträger sowie zugehörige Handbücher und Dokumentationen liefert Hoppenstedt frei Haus des Kunden. Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch den Zulieferer. |
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| (3) Mängelrügen wegen schadhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen ab Auslieferung an den Kunden schriftlich gegenüber Hoppenstedt zu erheben. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Lieferscheins, bei Online-Anwendungen der Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme. |
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| § 5 Eigentumsvorbehalt |
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| Gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hoppenstedt; Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Der Kunde erwirbt nur Eigentum an den körperlichen Datenträgern, nicht jedoch an den Inhalten. |
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| § 6 Zahlungsbedingungen |
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| (1) Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. |
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| (2) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückhaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Hoppenstedt anerkannt worden sind. |
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| § 7 Urheberrecht |
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| (1) Der Kunde erkennt an, daß es sich bei den Hoppenstedt-Datenbanken um ein von Hoppenstedt hergestelltes Datenbankwerk im Sinn der 69a ff. UrhG. Alle Urheberrechte an den gelieferten Daten und Dokumentationen bleiben vorbehalten. |
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| (2) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern und alle anderen der Identifikation von Hoppenstedt dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Dem Kunden ist es untersagt, auf die Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluß auf den Quellcode der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten. |
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| § 8 Laufzeit, Vertragsbeendigung |
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| (1) Soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Abonnementverträge zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. |
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| (2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. |
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| § 9 Gewährleistung |
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| (1) Obwohl Hoppenstedt um eine sorgfältige Pflege seiner Daten bemüht ist, kann eine Garantie für die Aktualität und die Einstellung geänderter Daten innerhalb eines bestimmten Zeitraums in den Datenbestand nicht übernommen werden. Das gilt insbesondere, soweit Hoppenstedt auf den Erhalt der Daten durch Dritte (Geschäftsberichte, Veröffentlichungen des Bundesanzeigers, Presseberichte, etc.) angewiesen ist. Dem Kunden ist bewußt, daß die zur Verfügung gestellten Informationen bis zu einem gewissen Maß Fehler enthalten können und Hoppenstedt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten nicht zusichern kann. |
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| (2) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die auf Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichen Gründen beruht, ist kein Mangel. Liegt ein Gewährleistungsgrund vor, kann der Kunde nach Wahl von Hoppenstedt entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen eine angemessene Zahl von Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Preises der betroffenen Leistung verlangen. Liefert Hoppenstedt zur Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgewähr der mangelhaften Sache verpflichtet. |
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| (3) Für alle Verträge, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr beginnend mit dem Tag der Ablieferung der Ware. |
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| (4) Eine Garantie oder Eigenschaftszusicherung für die Eignung der Daten zu dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck übernimmt Hoppenstedt nicht. |
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| § 10 Haftung |
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(1) Die Haftung von Hoppenstedt einschließlich seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht
| 1. | für Schäden, die Hoppenstedt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; |
| 2. | in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Hoppenstedt beruhen. |
Entsteht dem Kunden durch eine von Hoppenstedt verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Kunde diesen höchstens in Höhe des Bestellwerts der betreffenden Leistung ersetzt verlangen. Befindet sich Hoppenstedt mit einer Leistung in Verzug, so kann der Kunde von dem Auftrag zurücktreten, nachdem er Hoppenstedt eine angemessene Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts bei Nichterbringung innerhalb der Nachfrist gesetzt hat. |
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| (2) Schadensersatzansprüche des Kunden sind, außer bei Vorsatz von Hoppenstedt, seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen,ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche durch Hoppenstedt oder deren Versicherer und einem entsprechenden Hinweis auf diese Frist gerichtlich gegen Hoppenstedt geltend gemacht werden. |
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| (3) Alle etwaigen Schadensersatzansprüche des Kunden mit Ausnahme derjenigen, die auf Vorsatz von Hoppenstedt beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Soweit andere Vertragsbedingungen oder das Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist anordnen, gilt diese. |
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| § 11 Nutzungsbeschränkungen |
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| (1) Der Kunde stellt die Beachtung des vereinbarten Leistungsumfangs sicher, insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zur Anzahl der zulässigen Benutzer und Arbeitsplätze. |
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(2) Dem Kunden ist es untersagt,
| 1. | die ihm überlassenen Informationen, Software und Recherche-Ergebnisse ohne Zustimmung von Hoppenstedt an Dritte weiterzugeben, |
| 2. | Daten über den gewöhnlichen Umfang hinaus, insbesondere durch automatisierte Prozesse, abzufragen oder zu übernehmen, |
| 3. | Software mit Ausnahme einer ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmten Sicherungskopie zu vervielfältigen. |
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| (3) Der Kunde verwendet die ihm erbrachten Leistungen nur in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen. Er gewährleistet insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und stellt Hoppenstedt von Ansprüchen Dritter, die diese wegen Verletzung der vorgenannten Bestimmungen gegen Hoppenstedt geltend machen, frei. |
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| (4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Wiederverkäufer, können die Nutzungsbeschränkungen einzelvertraglich abgeändert werden. Unbeschadet davon haftet der Kunde Hoppenstedt für die Einhaltung dieser Vertragsbedingungen auch durch den Endkunden. Zudem hat der Kunde die jederzeitige Nachprüfbarkeit aller Weiterveräußerungsgeschäfte sicherzustellen. |
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| § 12 Schutz der Zugangsdaten |
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| Der Kunde gewährleistet die Geheimhaltung von Zugangsdaten und Kennwörtern und stellt sicher, daß nur berechtigte Nutzer darauf zugreifen. Erhält er Kenntnis vom Mißbrauch des Zugangs, wird er Hoppenstedt unverzüglich unterrichten. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung eine Nutzung durch Dritte möglich, schuldet der Kunde ein entsprechend erhöhtes Benutzungsentgelt und trägt außerdem den durch die Verletzung entstandenen Schaden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. |
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| § 13 Technische Voraussetzungen |
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| (1) Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen und an technische Weiterentwicklungen anzupassen. Auf Anfrage informiert Hoppenstedt den Kunden über die aktuellen technischen Anforderungen. |
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| (2) Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Software ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in den Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. |
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| § 14 Vertragsverletzung |
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| (1) Zahlungsverzug, ein Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen oder andere Vertragsverletzungen führen zum sofortigen Erlöschen des Nutzungsrechts und berechtigen Hoppenstedt, den Bezug weiterer Leistungen ohne gesonderte Mahnung zu sperren. Erstattungen bereits gezahlter Nutzungsentgelte sind in diesem Fall ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben dadurch unberührt. |
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| (2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Hoppenstedt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Schutzbestimmungen in § 7 (Urheberrecht), § 11 (Nutzungsbeschränkungen), § 12 (Schutz der Zugangsdaten) und §§ 19, 20 (Lizenzbedingungen) eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Jahresnettowerts des jeweils betroffenen Einzelvertrags mindestens jedoch 2.500 EUR an Hoppenstedt zu zahlen. Jede Zuwiderhandlung gilt als gesonderte Tat. Die Vertragsstrafe schließt weitergehende Schadensersatzansprüche nicht aus, wird aber auf diese angerechnet. |
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| (3) Hoppenstedt kann jederzeit überprüfen, ob der Kunde die Leistungen vertragsgemäß nutzt. Der Kunde gewährt Hoppenstedt zu diesem Zweck während der allgemein üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumen. Besichtigungen wird Hoppenstedt dem Kunden mit angemessenem Vorlauf ankündigen. |
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| § 15 Datenschutz |
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| Dem Kunden ist bekannt, daß Hoppenstedt seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details zur Durchführung des Vertrags maschinell speichert und verarbeitet. |
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| § 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand |
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| (1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ist, soweit nicht anders vereinbart, Darmstadt. |
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| (2) Mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, wird Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart. Hoppenstedt ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. |
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| § 17 Vertragsbestandteile, Änderungen |
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| (1) Sofern Aufträge, Anlagen, Ergänzungen, Listen und Formblätter von Hoppenstedt Regelungen zu Punkten enthalten, die auch Gegenstand einer Regelung dieser Geschäftsbedingungen sind, wird der betreffende Punkt durch sämtliche vorhandene Bestimmungen zusammen geregelt. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen eines Einzelvertrags und den Regelungen dieser Bedingungen sind die Regelungen im Einzelvertrag in dem Umfang vorrangig, in dem der Widerspruch besteht. Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie diesen Geschäftsbedingungen zuwider laufen. |
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| (2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder von Einzelverträgen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform. |
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| § 18 Anwendbares Recht |
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| Vertrags- und Korrespondenzsprache für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. |
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| II. Zusätzliche Bedingungen für zeitlich begrenzte Nutzungslizenzen |
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| § 19 Zeitgebundenes Nutzungsrecht |
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| (1) Sofern der Kunde ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht erwirbt, gewährt Hoppenstedt dieses als einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte Lizenz an den via CD-ROM oder Internet bereitgestellten Informationen und der Software. |
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| (2) Das Nutzungsrecht ist auf die Software im Objectcode-Format beschränkt; ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht. |
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| § 20 Lizenzarten |
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| (1) Der Kunde hat die Wahl zwischen einer Einzel- oder Mehrfachlizenz. Das Nähere regeln die einzelnen Leistungs- und Nutzungsverträge. Fehlen dort Bestimmungen zum Lizenzmodell, gilt im Zweifel eine Einzellizenz als vereinbart. |
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| (2) Eine Einzellizenz berechtigt zum Zugriff auf die Datenbank von mehreren Arbeitsplätzen aus, aber nur jeweils zu einem Zugriff zur gleichen Zeit. Eine Mehrfachlizenz ermöglicht zwei oder mehr parallele Zugriffe durch zwei oder mehr Personen zur gleichen Zeit; die Anzahl der maximal möglichen parallelen Zugriffe wird im Einzelvertrag festgelegt. |
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| (3) Bei Onlineanwendungen wird zusätzlich die Anzahl der zum Zugriff berechtigten Nutzer, die vom Kunden namentlich zu benennen sind, im Vertrag festgelegt. Sofern es sich um eine Mehrfachlizenz handelt, kann der Kunde den Kreis der berechtigten Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit durch vorherige schriftliche Mitteilung an Hoppenstedt mit Wirkung zum 1. oder 15. eines Monats jederzeit ändern. Soweit die vereinbarte Höchstzahl der berechtigten Nutzer dadurch nicht überschritten wird, fallen für einen Austausch von Nutzern keine weiteren Kosten an. |
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| Darmstadt, im Juli 2006 |
| Hoppenstedt Firmeninformationen GmbH |
| Havelstraße 9, 64295 Darmstadt |
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